Seils Auftrag: Die planmässige ideologische Umgestaltung der Universitäten DDR

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Die Jugendkultur in der DDR war – wie andere Jugendkulturen auch – von den gesellschaftlichen und politischen Verhältnissen im Umfeld geprägt. In den Jahren nach Gründung der Deutschen Demokratischen Republik am 7. Oktober 1949 war die sozialistische Ideologie maßgebend. Die noch an der bündischen Jugendbewegung und den politischen Jugendorganisationen der 1920er bis Anfang der 1930er Jahre orientierte Freie Deutsche Jugend (FDJ) knüpfte an die prägenden Jugenderfahrungen der DDR-Führungsschicht an. Das Bildungssystem der DDR und die intensive Begabtenauswahl im Sport in der DDR waren Ausdruck einer intensiv formierten Gesellschaft mit hoher Erwartungshaltung an Jugendliche und ihr systemkonformes Verhalten.

Neben der der SED-Ideologie gemäßen Organisation der Jugendkultur mit einer starken Reglementierung und Einbindung von Jugendlichen in den Aufbau des Sozialismus existierte aber stets eine weitverbreitete subkulturelle Jugendkultur in der DDR in Anlehnung und Hinwendung an internationale und westliche Vorbilder.

Im Zuge der Entstalinisierung in der DDR wurde auch die neue und westliche Beatmusik populär und meist als Eigenproduktionen im Rundfunk und Fernsehen bis ca. Mitte 1965 gesendet. Die folgende Eiszeit dauerte bis zur Machtübernahme Honeckers 1971. Danach öffnete sich die Politik erneut, wenn auch vorsichtig, westlichen Einflüssen. Einige prominente Vertreter der DDR-Jugend- und Musikkultur wie die Band Karat etablierten sich auch international, genauso wie einzelne institutionelle Aushängeschilder der DDR-Jugendkultur, so etwa das Jugendradio DT64, das das Ende der DDR bis 1991 auf UKW überdauerte. DT64 wurde trotz enormer Beliebtheit abgeschaltet und wird – in sehr veränderter Form – als MDR Sputnik weitergeführt. Der Slogan lautet ähnlich wie bei anderen Sendern Einfach die beste Musik. Und null Werbung.

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Das Bildungssystem in der DDR bestand seit 1946 in der Sowjetischen Besatzungszone (SBZ) mit dem Gesetz zur Demokratisierung der deutschen Schule als Einheitsschule. Das Bildungssystem wurde zweimal grundlegend reformiert. 1959 wurde mit dem Gesetz über die sozialistische Entwicklung des Schulwesens die zehnklassige allgemeinbildende polytechnische Oberschule (POS) als einheitlicher Schultyp für alle Schüler eingeführt. Die Festlegungen des Gesetzes über das einheitliche sozialistische Bildungssystem von 1965 bestimmten das Schulsystem der DDR bis zu ihrem Ende. Das Bildungsmonopol hatte in der DDR der Staat. Das zentral organisierte Bildungswesen unterstand damit der SED. Langjährige Volksbildungsministerin war von 1963 bis 1989 Margot Honecker. Es gab, bis auf eine Ausnahme (Katholische Theresienschule Berlin-Weißensee), keine staatlich anerkannten privaten Schulen. Grundlage des staatlichen Bildungsauftrags war die durch eine „ideologisch indoktrinierte Pädagogik“ bestimmte Erziehung zur sozialistischen Persönlichkeit.[1] Die Einhaltung der sozialistischen Linientreue unter Lehrkräften und Schülern beziehungsweise Studierenden an Schulen, Hochschulen und Universitäten überwachten die Partei und das Ministerium für Staatssicherheit.[2] Über die durch das MfV gesteuerte Heimerziehung übernahm das Regime beispielsweise bei elternlosen Kindern oder Sozialwaisen von frühester Jugend an die vollständige Kontrolle. Unter anderem verhaltensauffällige oder regimekritische Jugendliche mussten sich in der DDR vor Umerziehungsmaßnahmen in sogenannten, von der Jugendhilfe betriebenen Spezialheimen bzw. Jugendwerkhöfen fürchten, in denen zum Teil höchst repressive Erziehungsmethoden angewendet wurden.[3] Ziel des DDR-Hochschulsystems war es, eine „parteiloyale Machtelite“ heranzuziehen.[4] Der Staat nahm dabei Einfluss darauf, wer überhaupt studieren durfte, und bestimmte über eine staatliche Absolventenverordnung nach Studienende auch die Berufswahl von Akademikern.[5] Eine garantierte Freiheit der Berufswahl gab es folglich nicht. Inhaltsverzeichnis 1 Bildungsziele 2 Struktur des Bildungssystems 2.1 Kinderkrippen 2.2 Kindergarten 2.3 Polytechnische Oberschule 2.4 Erweiterte Oberschule und Berufsausbildung mit Abitur 2.5 Sonderschule 2.6 Spezialschulen 2.7 Volkshochschule 3 Schulalltag 3.1 Stundenbeginn 3.2 Appell 3.3 Gruppenrat 3.4 Patenbrigade 4 Geschichte 4.1 Der Aufbau der Schulen in der Sowjetischen Besatzungszone 4.1.1 Neulehrer 4.2 Gesetz zur Demokratisierung der deutschen Schule 5 Noten und Abschlüsse 5.1 Straße der Besten 6 Unterrichtstage und Ferien 7 Die Transformation des Bildungssystems während der Wende 7.1 Kritik und Reformdiskussion 7.2 Kurzfristige Änderungen 7.3 Die Auseinandersetzung um die Einheitsschule 8 Siehe auch 9 Literatur 10 Weblinks 11 Einzelnachweise Bildungsziele Das Ministerium für Volksbildung in der Wilhelmstraße 1952 Das Bildungsgesetz von 1965 formulierte das Ziel, „allseitig und harmonisch entwickelte sozialistische Persönlichkeiten“ heranzubilden. Auf einer hohen Allgemeinbildung für alle Jugendlichen, die die POS vermitteln sollte, baute die Spezialbildung auf, die in Facharbeiterausbildungen, Erweiterten Oberschulen (EOS) und Spezialschulen, Studieneinrichtungen wie Fach- und Ingenieurschulen sowie Hochschulen und Universitäten und verschiedenen Weiterbildungen erfolgte. Die an der POS vermittelte Allgemeinbildung war stark naturwissenschaftlich-technisch ausgerichtet. Eine Besonderheit war der Polytechnische Unterricht, der frühzeitig eine enge Verbindung zur Arbeitswelt schaffen sollte und die Schüler mit der „sozialistischen Produktion“ vertraut machen sollte. Auch in weiterführenden Bildungseinrichtungen wurde eine Verzahnung von theoretischer und praktischer Ausbildung, von Lernen und produktiver Tätigkeit angestrebt. Ein wichtiger Grundsatz des Bildungssystems der DDR war die „Einheit von Bildung und Erziehung“. Die Kinder und Jugendlichen sollten zu vollwertigen Mitgliedern der „sozialistischen Gesellschaft“ werden und sich mit dem Staat identifizieren. Das gesamte Schulsystem war stark ideologisiert und militarisiert. Das ideologische System der DDR durchzog die Inhalte mehrerer Schulfächer. Wehrerziehung war, ab 1978 auch als spezifischer Wehrunterricht, Teil der schulischen Bildung. Von den Schülern wurde Engagement im Sinne des Gesellschaftssystems der DDR erwartet. Auch die Freizeitgestaltung an den Schulen durch die Pionierorganisation Ernst Thälmann und die Freie Deutsche Jugend war ideologisch ausgerichtet. Dazu zählten insbesondere die Pioniernachmittage, zu denen sich Mitglieder der Pionierorganisation einer Klasse regelmäßig unter Anleitung des Klassenlehrers trafen. Für den Zugang zu allen weiterführenden Bildungseinrichtungen waren neben den fachlichen Voraussetzungen in unterschiedlichem Maße auch politische Kriterien wie das gesellschaftliche Engagement der Schüler, später auch die Verpflichtung der Jungen zu einem längeren Dienst in der NVA, der Beruf der Eltern oder eine Mitgliedschaft in Massenorganisationen oder der SED entscheidend. Struktur des Bildungssystems Mit der letzten großen Novellierung 1965 und den Umstrukturierungen in den 1970er Jahren bestand das Bildungssystem der DDR nahezu unverändert bis zur deutschen Wiedervereinigung und stellte sich folgendermaßen dar: Kinderkrippen Die Aufsicht über das Krippenwesen lag beim Gesundheitsministerium, die Krippen gehörten aber zum Schulsystem. Die Kinderkrippe nahm Kinder im Alter von wenigen Wochen bis zum dritten Lebensjahr auf. Für die Mütter galt es, eine Schutzzeit einzuhalten, bevor die Kinder werktags in die Krippe gegeben werden durften, um die Mutter-Kind-Bindung der ersten fünf bis sechs Lebenswochen nicht zu beschädigen oder zu zerstören. Hauptaufgabe der Krippen war die Pflege der Kinder. Die medizinische Betreuung und Überwachung waren sehr gut ausgebaut und umfassten regelmäßige unterschiedliche Untersuchungen sowohl zur körperlichen als auch zur psychischen und kognitiven Entwicklung der Kinder. Etwaige sprachliche oder psychomotorische Störungen wurden frühzeitig von Logopäden bzw. Fachärzten behandelt. Des Weiteren kümmerte sich die Kinderkrippe um den völlig lückenlosen Impfschutz; das Ablehnen von Impfungen durch die Eltern war nicht möglich. In den Krippen begann bereits die pädagogische Frühförderung der Kinder. Seit den 1960er Jahren erfolgte die Arbeit daher nach einem staatlichen Erziehungsplan mit dem Titel „Pädagogische Aufgaben und Arbeitsweise in Krippen“, vergleichbar mit dem staatlichen „Bildungs- und Erziehungsplan“ für die Kindergärten. Die Gewöhnung der Kinder an einen festen, regelmäßigen Tagesablauf, die systematische geistige Beschäftigung beginnend mit der Vollendung des ersten Lebensjahres, viel Sport und Bewegung an der frischen Luft, das Trockensein vor dem Ende des zweiten Lebensjahres, intelligenzprägendes Spielen, Musizieren, Malen und viel mehr standen im Mittelpunkt der täglichen Erziehung der Kinder. Das Erlernen eines höflichen, gewaltlosen Umgangs, gegenseitiges Helfen, Anstandsformen, das Einhalten von Regeln und das gemeinsame Bestreiten des Tages waren wichtige Elemente der Krippenbetreuung und zielten auf die Anpassung des zwischenmenschlichen Verhaltens an die Normen des Kollektivs. Die Kinderkrippen folgten dem Grundsatz der Tagesschule, hatten also ganztägig geöffnet, in der Regel von 6 Uhr bis 18 Uhr, bisweilen auch bis 19 Uhr. In vielen Städten wurden Wochenkrippen eingerichtet, in denen die Kinder je nach den Umständen (zum Beispiel bei Erkrankung der alleinstehenden Mutter oder für Schichtarbeiter) für die Werktage, aber teilweise auch für eine längere Zeit aufgenommen wurden. Die als Essensbeitrag erhobene Krippengebühr betrug je Kind monatlich 27,50 Mark. In den 1980er Jahren bestanden für 80 % der Kinder Krippenplätze, in einigen Großstadtgebieten sogar für 99 %. Das Betreuungsverhältnis lag bei 1:5, drei Säuglingsschwestern bzw. Krippenerzieherinnen kümmerten sich um 15 Kinder. Da im Regelfall einige Kinder nicht jeden Tag in der Einrichtung waren, war die Zahl der gemeldeten Kinder oft weitaus höher. Die Berufsbilder Säuglingsschwester und Kinderkrippenerzieherin waren traditionell – wie alle erzieherisch-pädagogischen Berufe in der DDR – akademische Berufe und erforderten ein mehrjähriges Fachschulstudium. Kindergarten Der Kindergarten betreute Kinder vom vierten Lebensjahr an und hatte den Auftrag, die Kinder bis zur Schulreife zu fördern. Anders als in der Bundesrepublik Deutschland hatten damit die Kindergartenerzieherinnen einen eindeutig definierten Bildungsauftrag und waren konsequenterweise dem Ministerium für Volksbildung unterstellt. Im Kindergarten wurden den Kindern die einfache Mengenlehre (Rechnen mit Rechenstäbchen im Zahlenraum bis 10), Malen, Singen und bildnerisches Gestalten (beispielsweise Kneten) beigebracht, die Kinder machten erste Schreibversuche. Die Bildung im Kindergarten enthielt auch bereits staatsbürgerliche Elemente und begann mit einer politischen Erziehung im Sinne des Sozialismus. Vereinzelt gab es jedoch auch konfessionelle Kindergärten. Polytechnische Oberschule Schulanfang in der DDR, 1980 Schüler der 8. Klasse der 23. Polytechnischen Oberschule Artur Becker Berlin-Lichtenberg zu Besuch im Armeemuseum Karlshorst Die Polytechnische Oberschule (POS) stellte ab 1959 den grundlegenden Schultyp der DDR dar. Der überwiegende Teil der Kinder wurde mit sechs oder sieben Jahren nach einer ärztlichen Schultauglichkeitsüberprüfung eingeschult. Stichtag hierbei war der 31. Mai; Kinder, die erst nach diesem Tag sechs Jahre alt wurden, kamen in der Regel erst im darauffolgenden Jahr in die Schule. Ausnahmen von dieser Regel (mit dem Stichtag 31. August) waren auf Wunsch der Eltern und mit Zustimmung des Arztes, der die Schultauglichkeitsüberprüfung durchführte, möglich. Ein Zurückstufen wegen Entwicklungsverzögerung war selten. Ab Dezember 1959 gliederte sich die POS in die Unterstufe (1.–4. Klasse) und die Oberstufe (5.–10. Klasse). Dies wurde mit dem Schulgesetz von 1965 weiter differenziert. Die Gliederung umfasste nun drei Stufen, die Unterstufe (1.–3. Klasse), in der Grundlagen von speziell dafür ausgebildeten Unterstufenlehrern vermittelt wurden, die Mittelstufe (4.–6. Klasse) – ab der 5. Klasse wurde der Fächerkanon um Russisch als erste Fremdsprache und weitere Fächer (ab der 5. Klasse: Geschichte, Geographie, Biologie; ab der 6. Klasse zusätzlich: Physik) erheblich erweitert – und die Oberstufe (7.–10. Klasse, nun zusätzlich ab der 7. Klasse: Chemie und fakultativ Englisch oder Französisch; in der Klasse 10 Astronomie), in der der polytechnische Unterricht eine größere Rolle spielte. Die POS wurde mit schriftlichen Abschlussprüfungen in Russisch, Deutsch, Mathematik und einer Naturwissenschaft (Auswahl zwischen Physik, Chemie und Biologie) sowie einer Sportprüfung und sich anschließenden zwei bis fünf mündlichen Prüfungen beendet. Das Abschlusszeugnis der POS entsprach in etwa dem heutigen Realschulabschluss (Mittlere Reife) und wird heute in der Regel auch als solcher anerkannt. Dieser Abschluss berechtigte zur Aufnahme einer Berufsausbildung sowie zum Studium an einer der zahlreichen Fachschulen (entsprechen je nach Ausbildungsrichtung westdeutschen Berufsfachschulen, Fachschulen oder Vorgängereinrichtungen von Fachhochschulen). Das vorzeitige Beenden der POS nach der achten oder seltener nach der neunten Klasse war auf Antrag der Eltern und nach Zustimmung der Schule möglich. Mit den entsprechenden Abgangszeugnissen konnte eine Berufsausbildung in bestimmten Berufen, vorwiegend in den Bereichen Industrieproduktion, Handwerk und Landwirtschaft, absolviert werden, die häufig aber ein Jahr länger dauerte und mit einem Teilfacharbeiterabschluss endete. Ein Abgangszeugnis der 9. Klasse der POS wird heutzutage in der Regel einem Hauptschulabschluss gleichgestellt, ebenso ein Abgangszeugnis der 8. Klasse in Verbindung mit einem darauf folgenden Facharbeiterzeugnis. Für eine Zulassung zur EOS beziehungsweise Berufsausbildung mit Abitur war eine zweite Fremdsprache notwendig. Proportionen des Unterrichts (zehnklassige allgemeinbildende polytechnische Oberschule 1988) Prozent Deutsche Sprache und Literatur 22,9 Kunsterziehung/Musik 6,8 Gesellschaftswissenschaftlicher Unterricht 10,9 Mathematik 17,7 Naturwissenschaftlicher Unterricht 12,2 Fremdsprachen 11,0 Körpererziehung 7,5 Polytechnischer Unterricht 11,0 Quelle: „40 Jahre DDR“ – Staatliche Zentralverwaltung für Statistik, Mai 1989 Erweiterte Oberschule und Berufsausbildung mit Abitur An der Erweiterten Oberschule (EOS) konnten Schüler das Abitur ablegen. Sie bestand aus den Klassen 9 bis 12, seit 1983 – abgesehen von den Spezialschulen – nur noch aus den Klassen 11 und 12. In den 1960er Jahren war der Besuch der Erweiterten Oberschule mit einer Berufsausbildung verbunden, für die eine Liste ausgewählter Berufe in Frage kam. Nur eine bestimmte Anzahl der Schüler eines Jahrgangs konnte eine EOS besuchen (7 % bis höchstens 10 % eines Jahrgangs). Die späteren Abiturienten besuchten also bis einschließlich Klasse 8 (später 10) die POS. Für eine Zulassung zur EOS waren neben den Leistungen der Berufswunsch, eine gewisse politische „Zuverlässigkeit“ und auch die soziale Herkunft der Eltern maßgebend. Die Herkunft aus der „Arbeiterklasse“ war hier zumindest bis Mitte der 1960er Jahre von Vorteil, nach der ersten Generation schwächte sich diese „positive Diskriminierung“ jedoch stetig ab.[6] Zum Erwerb des Abiturs bestand weiterhin die Möglichkeit der dreijährigen Berufsausbildung mit Abitur, die nach der 10. Klasse eine Berufsausbildung mit weiterem Schulunterricht mit dem Ziel des Ablegens des Abiturs an einer Berufsschule verband. Die Zahl dieser Lehrstellen und die Arten der angebotenen Ausbildungsberufe waren jedoch begrenzt (knapp 5 % eines Jahrgangs). Schülern an der EOS wurde eine Ausbildungsbeihilfe (ab 1981 100 Mark in der 11. und 150 Mark in der 12. Klasse) gezahlt, während Lehrlinge einer Berufsausbildung mit Abitur eine Ausbildungsvergütung erhielten. Darüber hinaus gab es an einigen Universitäten und Hochschulen einen ein Jahr dauernden Vorkurse für junge Facharbeiter zum Erwerb der Hochschulreife. Die erworbene Hochschulreife war fachgebunden und berechtigte zum Studium von betriebswirtschaftlichen und technischen Studienrichtungen. Auch ein anschließendes Studium mit dem Berufsziel Lehrer an der POS war möglich. Voraussetzung war, dass die Berufsausbildung fachlich zum Studium passte. Jeder Bezirk hatte nur eine EOS mit altsprachlicher Klasse (Latein, Griechisch). Mit dem Abitur oder der Hochschulreife konnte ein Studium begonnen werden. Voraussetzung für Männer war die Zustimmung des Wehrkreiskommandos. Soweit keine besonderen Gründe dagegen sprachen, war der Wehrdienst vor dem Studium abzuleisten. Grundsätzlich wurde auf eine Ableistung eines dreijährigen Wehrdienstes als Unteroffizier auf Zeit gedrängt. Während des Studiums gab es in der Regel – mit Ausnahme eines fünfwöchigen Reservedienstes im Verlauf des 3. oder 4. Semesters – keine Unterbrechungen durch den Wehrdienst. Weil die Begrenzung der Zahl der Studienanfänger über die Zulassung zum Abitur erfolgte, war für jeden Abiturienten ein Studienplatz – wenn auch nicht zwingend in der gewünschten Fachrichtung – vorhanden. Eine zusätzliche Möglichkeit zum Hochschulzugang bestand in einer vorhergehenden Fachschulausbildung, z. B. zum Ingenieur. Vergleichbar zum Abendgymnasium in der Bundesrepublik gab es auch die Möglichkeit, sich an der Volkshochschule auf die Allgemeine Hochschulreife vorzubereiten. Um zum sogenannten Abendabitur zugelassen zu werden, bedurfte es der Zustimmung des örtlichen Schulrates. Für Lehrlinge in der Berufsausbildung mit Abitur war es auch möglich, nur Kurse für Geographie oder Chemie zu besuchen, da an Berufsschulen immer nur eines dieser Fächer unterrichtet wurde. Eine Sonderrolle im DDR-Schulsystem spielten vor allem in den Anfangsjahren die Arbeiter-und-Bauern-Fakultäten (ABF), die eine besondere Form der Förderung darstellten und zum Abitur führten. Sonderschule Als Sonderschule wurden alle Einrichtungen der Volksbildung bezeichnet, in denen durch sonderschulpädagogische Maßnahmen körperlich oder geistig behinderte Kinder und Jugendliche im Rahmen ihrer Möglichkeiten zu möglichst vollwertigen „Mitgliedern der sozialistischen Gesellschaft“ gebildet und erzogen werden sollten. Zu den Sonderschulen gehörten neben den bekannten Hilfsschulen für geistig behinderte oder lernbehinderte Kinder auch die Körperbehinderten-, Blinden-, Sehschwachen-, Gehörlosen- (fälschlich als Taubstummen- bezeichnet), Schwerhörigen- und Sprachheilschulen sowie Schulen für nervengeschädigte Kinder. Darüber hinaus hatten Schulen und Klassen in Krankenhäusern und Heil- und Rehabilitationsstätten (bei Kuren) ebenfalls Sonderschulstatus. Spezialschulen Zur Begabtenförderung gab es ein vielfältiges System an Spezialschulen. Manchmal handelte es sich auch um Spezialklassen, die administrativ einer POS oder einer EOS angeschlossen waren. Bekannt waren die so genannten Russischschulen, die ab der dritten Klasse besucht wurden, sowie die Kinder- und Jugendsportschulen (KJS). Weiter gab es Spezialschulen für Musik, Mathematik, Naturwissenschaften, Elektronik sowie alte oder neue Sprachen. Die Spezialschulen begannen in unterschiedlichen Klassenstufen. Einige wenige Spezialklassen hatten wegen des zusätzlichen Unterrichts auch eine 13. Klasse, und für einige Spezialschulen erfolgte keine öffentliche Auswahl wie für die so genannten Diplomatenschulen mit umfangreichem neusprachlichem Unterricht. In den in früheren Klassenstufen beginnenden Spezialschulen gab es meist einen fließenden Übergang zur Abiturphase (EOS). Eine Besonderheit waren die Spezialschulen und Spezialklassen, die einer Universität oder Hochschule angeschlossen waren und als Spezialklassen für Mathematik, Physik oder Chemie oder als Spezialschulen für Musik der Hochbegabtenförderung im mathematisch-naturwissenschaftlichen beziehungsweise im musikalischen Bereich dienten. Volkshochschule Die Volkshochschule war als staatliche Einrichtung in das allgemeine Schulsystem integriert und unterstand seit 1956 dem Ministerium für Volksbildung. Sie wurde zu einer „Abendoberschule für die Werktätigen“ entwickelt, vergab Zeugnisse und unterrichtete nach einem verbindlichen Lehrplan. Hauptaufgabe war ein dem regulären Schulsystem gleichgestellter Unterricht zum Nachholen von Schulabschlüssen, insbesondere des auf dem ersten Bildungsweg nur sehr begrenzt erreichbaren Abiturs. Es gab besondere Kurse für Schichtarbeiter, die wahlweise vor- oder nachmittags stattfanden. Die Abschlussprüfungen fanden am selben Tag wie an der EOS statt. Ab den 1970er Jahren fand eine Rückkehr zu alten Traditionen statt. Es wurden zunehmend wieder allgemeinbildende Kurse in Fremdsprachen, Naturwissenschaften, auch Kunst und Kultur angeboten. Die überwiegende Veranstaltungsform blieb jedoch der Lehrgang. Finanziert wurde das Angebot vom Staat, Kursgebühren wurden nur in sehr geringer Höhe erhoben (bei schulischen Abschlusskursen 1 Mark, bei anderen Lehrgängen 3 Mark jeweils für 20 Stunden).[7] Schulalltag Pioniernachmittag in einer Ausstellung Stundenbeginn Zu den ersten Übungen der Schüler gehörte es, dass sie lernten, beim Eintreten des Lehrers aufzustehen und abzuwarten, bis sie zum Sitzen aufgefordert wurden. In der Mitte der 1950er Jahre begann die erste Stunde der Woche mit dem Singen eines Liedes, das oft ein Volkslied war. Grundlage hierfür war noch das vom Verlag Neues Leben Berlin 1952 herausgegebene Liederbuch der Freien Deutschen Jugend. In der Adventszeit begann jeder Unterrichtstag mit einem entsprechenden Lied. Später wurde dies ersetzt, indem zu Beginn jeder Stunde ein vorher benannter Schüler dem Lehrer beim Betreten der Klasse die Bereitschaft der Schüler zum Unterricht melden musste („Herr/Frau/Fräulein ..., die Klasse ... ist zum Unterricht bereit.“). Da die überwiegende Zahl der Schüler in den 1970er Jahren schließlich Pionier bzw. FDJ-ler war, wurde nach dem Betreten des Lehrers der Unterrichtsbeginn neu geregelt. Zum Beginn des Unterrichts erhob sich die Klasse und es wurde nach der Meldung der Gruß der Pionierorganisation (Lehrer: „Für Frieden und Sozialismus, seid bereit!“ Klasse: „Immer bereit!“) oder der FDJ (Lehrer: „Freundschaft!“ Klasse: „Freundschaft!“) verwendet. Anschließend setzte sich die Klasse wieder. Appell Zu Beginn und zum Ende des Schuljahres sowie anlässlich spezieller Ereignisse fand ein Appell statt. Da die Informationsmöglichkeiten noch sehr begrenzt waren, wurden bei diesem Anlass auf Besonderheiten im Schulbetrieb hingewiesen, Veränderungen in der Zusammensetzung des Lehrkörpers bekannt gemacht und auf besondere Veranstaltungen verwiesen. Auch besonders auffälliges Verhalten einzelner Schüler wurde benannt. Der Schüler oder die Schülerin hatte vorzutreten, d. h., er oder sie stand vorn vor allen im Blickfeld jedes Schülers neben dem für den Appell verantwortlichen Lehrer. Alle Schüler trugen zu diesem Anlass bereits ab den 1950er Jahren die Uniform der Pionierorganisation bzw. der FDJ, soweit sie Mitglied waren. Ein Appell fand meist in der Turnhalle, auf einem Hof oder in der Aula der Schule statt. Alle Klassen marschierten (manchmal auch zu Marschmusik) im Klassenverband ein oder nahmen klassenweise Aufstellung. Am Ende eines Schuljahres wurden im Rahmen des Appells auch Leistungsabzeichen für besondere schulische, sportliche oder politische Leistungen vergeben. Da in der Regel im Juni, anfangs immer am Tag des Kindes, in der Schule ein Sportfest stattfand, wurde die Auszeichnung der besten Sportler des Tages damit verbunden. In den 1960er Jahren und später nutzten Vertreter der Betriebe, die als Mitglieder der Patenbrigaden die Klasse über das Schuljahr begleitet hatten, die Gelegenheit zur Anerkennung solcher Schüler, die oft nicht die leistungsstärksten waren, aber durch ihr Bemühen bessere Ergebnisse erzielt hatten. Durch die Vielzahl von Patenschaften wurde dies später in die Klassenräume bei der Ausgabe der Zeugnisse verlegt. Gruppenrat Die Mitglieder der Pionierorganisation einer Klasse wählten einen Gruppenrat. Der Gruppenrat bestand aus dem Gruppenratsvorsitzenden, dem Stellvertreter, dem Schriftführer, dem Kassierer, dem Agitator und dem Freundschaftsratsmitglied. Der Gruppenrat hielt Kontakt mit dem Klassenlehrer und übernahm eine ähnliche Funktion wie ein Klassensprecher. Patenbrigade Die Patenbrigade war eine Gruppe von Mitarbeitern (Brigade) eines Industriebetriebes oder einer Landwirtschaftlichen Produktionsgenossenschaft, die die Patenschaft über eine Schulklasse übernahm. Sie dauerte oft die gesamte Schulzeit einer Klasse an. Die Schüler besuchten gemeinsam die Brigaden in ihrem Arbeitsumfeld. Im Gegenzug waren Brigadevertreter bei wichtigen schulischen Ereignissen wie Zeugnisübergaben, Wanderfahrten etc. mit anwesend. Geschichte Der Aufbau der Schulen in der Sowjetischen Besatzungszone Die Anfänge des Schulwesens in der damaligen SBZ waren geprägt von einem umfassenden Austausch der Lehrerschaft. Neben den etwa 71 % ehemaligen NSDAP-Mitgliedern, die als größtes Problem angesehen wurden, konnte auch ein Großteil der Lernmittel wegen ihrer anhaftenden Nazi-Ideologie nicht weiter verwendet werden. Vielerorts ruhte der Unterricht und wurde erst im September 1945 wieder aufgenommen. Am 27. Juli 1945 wurde durch einen Erlass der Sowjetischen Militäradministration in Deutschland (SMAD) die Zentralverwaltung für Volksbildung (ZfV) geschaffen, deren Aufgabe die Ausarbeitung von Vorschlägen zur Gestaltung des Schulwesens war. Mit dem Befehl Nr. 40 der SMAD entstanden in der SBZ die vorläufigen gesetzlichen Rahmenbedingungen, die den Schulen einen regulären Unterricht erlauben sollten. Vorerst wurden die alten Schulformen Volksschule, Mittelschule und Gymnasium beibehalten. Jedoch wurden keine allgemein bildenden Privatschulen mehr berücksichtigt, womit dem Staat in der SBZ das Schulmonopol zugesichert wurde. Wie alle wichtigen Gremien wurde auch die ZfV an der Spitze mit einem Mann besetzt, zu dem die sowjetische Regierung volles Vertrauen hatte; in diesem Fall war es Paul Wandel, der ehemalige Chefredakteur der „Roten Fahne“, des Zentralorgans der KPD. Weitere Richtlinien der ZfV und der SMAD zur Wiedereinstellung der Lehrer sahen vor, dass NSDAP-Mitglieder sowie aktive Mitglieder anderer Nazi-Organisationen aus dem Schuldienst zu entfernen seien. Verstärkt sollte man die Lehrer wieder einstellen, die von den Nazis entlassen oder gemaßregelt worden waren. Da aber in der Anfangsphase eine strenge Befolgung dieser Richtlinien die Aufnahme eines flächendeckenden Schulunterrichtes nicht zugelassen hätte, wurden vorläufig auch NSDAP-Mitglieder, die nach 1920 geboren waren, im Schuldienst belassen. Neulehrer Grundlegendes Anliegen der Schulpolitik in der SBZ war eine neue Lehrerschaft. Hierdurch sollte auch die Kontrolle der SED über die Schulausbildung sichergestellt werden. Kurzfristig war eine universitäre Ausbildung einer großen Zahl von Lehrern nicht möglich. Auch sollten die neuen Lehrer nach dem Willen der neuen Machthaber aus den „demokratisch-antifaschistischen Kreisen der deutschen Intelligenz“, aber auch der Arbeiterklasse rekrutiert werden. Ein weiteres Kriterium war, dass bei der Einstellung von Neulehrern vor allem Jüngere bevorzugt werden. So wurden in den nächsten Jahren 40.000 Menschen, die bereits eine Berufsausbildung besaßen und/oder direkt aus der Kriegsgefangenschaft kamen, in Schnellkursen zu sogenannten Laienlehrern und Neulehrern ausgebildet. Bei ihrer Ausbildung wurden gelegentlich auch reformpädagogische Ansätze aus der Zeit der Weimarer Republik vermittelt, die den Schulalltag jedoch nicht prägten. Die Neulehrer der 1940er und 1950er Jahre bildeten bis in die 1980er Jahre einen wesentlichen Teil der DDR-Lehrerschaft. Neulehrer, die bis 1954 die damals dreijährige Lehrerausbildung nicht erfolgreich bestanden, wurden entlassen. 1949 waren bereits 67,8 % aller Lehrerstellen mit Neulehrern besetzt. 47,7 % dieser Neulehrer gehörten der SED an, 13 % der LDPD und 10 % der CDU, die zu Blockparteien gleichgeschaltet waren. Damit war die Kontrolle der SED über das Schulwesen weitgehend erreicht.[8] Gesetz zur Demokratisierung der deutschen Schule → Hauptartikel: Gesetz zur Demokratisierung der deutschen Schule Im Frühsommer 1946 wurde das Gesetz zur Demokratisierung der deutschen Schule für die Länder der Sowjetischen Besatzungszone verabschiedet. Es war wegweisend für die nächsten 20 Jahre und somit auch weit in die Zeit der erst drei Jahre später gegründeten DDR hinein. Das Gesetz war der Ausgangspunkt für die Neugestaltung des gesamten Schulsystems in der SBZ. Das gegliederte Schulsystem verschwand im Herbst 1946 zugunsten eines komplexen Einheitsschulsystems[9], bestehend aus mehreren einheitlich organisierten Schulformen. Die achtjährige Grundschule war dessen Kernbestandteil und wurde über eine Vielzahl ereignisreicher Reformen schrittweise in die zehnklassige allgemeinbildende polytechnische Oberschule transformiert. Bemerkenswert war hierbei, dass die Einheitsschule bereits bei der Erziehung der Drei- bis Sechsjährigen ein gesetzlich verankertes Bildungsziel, nämlich die Vorbereitung auf die Schule, formulierte. Damit wurde der Erziehungsanspruch nach „unten“ hin ausgedehnt. Folgende Schulgesetze waren in der DDR wirksam: Gesetz zur Demokratisierung der deutschen Schule vom 1. Juli 1946 bis zum 2. Dezember 1959, Gesetz über die Schulpflicht in der Deutschen Demokratischen Republik vom 15. Dezember 1950 bis zum 2. Dezember 1959,[10] Gesetz über die sozialistische Entwicklung des Schulwesens in der Deutschen Demokratischen Republik vom 2. Dezember 1959 bis zum 25. Februar 1965 (erstes Schulgesetz der DDR),[11] Gesetz über das einheitliche sozialistische Bildungssystem vom 25. Februar 1965 bis zum Inkrafttreten der Schulgesetze der Bundesländer Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen der Bundesrepublik Deutschland in den Jahren 1991/1992 (zweites Schulgesetz der DDR).[12] Noten und Abschlüsse Zeugnismappe aus Weich-PVC. Zeugnis eines Schulhalbjahres. In der DDR gab es für die Schüler fünf Notenwerte: 1 = sehr gut 2 = gut 3 = befriedigend 4 = genügend 5 = ungenügend Auf dem Zeugnis standen neben den Zensuren in den einzelnen Fächern außerdem die sogenannten Kopfnoten (Betragen, Ordnung, Fleiß, Mitarbeit und bis 1978 zusätzlich Gesamtverhalten). Weiterhin gab es am Schuljahresende eine ausführliche Beurteilung im Schulzeugnis. Zeugnisse gab es im Schuljahr 1953/54 noch drei Mal im Jahr, im darauffolgenden Zeitabschnitt dann als Halbjahreszeugnis im Februar vor den Winterferien und im Juli zum Schuljahresende vor den Sommerferien. Eine Note 5 bzw. mehrere Noten 4 auf dem Endjahreszeugnis (außer Kopfnoten) schlossen die Versetzung in die nächsthöhere Klasse aus. Die Regel dazu wurde mehrfach geändert. Die Zeugnisse waren von den Erziehungsberechtigten zu unterschreiben, dies wurde von den Klassenlehrern nach den Ferien kontrolliert. Die Zeugnisse bestanden anfangs aus einem beidseitig beschrifteten A 5-Blatt. Sie verblieben beim Schüler, mussten aber mit der Unterschrift beider Elternteile zu Beginn des neuen Schuljahres dem Lehrer vorgezeigt werden, der dies im Klassenbuch notierte. Später wurden bis Ende der 1970er Jahre die Zensuren in ein Zeugnisheft im Format A 5 eingetragen: Dies wurde einige Jahre später durch eine Zeugnismappe aus Kunstleder ersetzt. Sie diente jedem Schüler bis zur 10. Klasse zur Aufbewahrung seiner Zeugnisse und verblieb bei ihm, wurde jedoch für die Zeugnisausgabe eingesammelt. In einigen Schulen wurden die Zeugnismappen auch nur zu den Winter- bzw. Sommerferien ausgegeben und danach wieder eingesammelt und im Sekretariat aufbewahrt. Zum Abschluss der 10. Klasse und zum Abitur gab es ein besonderes Abschlusszeugnis. Für den Abschluss gab es ein Gesamtprädikat, das sich aus den Leistungen innerhalb des Schuljahres und den Leistungen der mündlichen und schriftlichen Prüfungen zusammensetzten: Mit Auszeichnung bestanden, Sehr gut bestanden, Gut bestanden, Befriedigend bestanden, Bestanden, Nicht bestanden. Als zusätzliche Anerkennung konnte für Abschlüsse mit Auszeichnung die Lessing-Medaille in Gold (alle Fächer mit der Benotung 1) oder Silber (höchstens zwei Fächer mit der Benotung 2) verliehen werden. Die Gesamtnote konnte nur zwei Noten besser sein als die schlechteste Teilnote und nur um eine Note besser als die schlechteste Bewertung in einem Hauptfach. Diese Bewertungskriterien änderten sich aber von Zeit zu Zeit. Straße der Besten In einigen Schulen wurden die Porträts der klassenbesten Schüler öffentlich im Schulhaus mit Namen gezeigt. Damit wurde die Tradition der Straße der Besten aus Produktionsbetrieben übernommen. Unterrichtstage und Ferien Ein Unterrichtstag bestand in den späteren Schuljahren aus durchschnittlich sechs Unterrichtsstunden. Bis zum Schuljahr 1989/1990 war der Sonnabend an einigen Schulen ein regulärer Schultag, allerdings wurden nur zwei bis drei Unterrichtsstunden in den unteren und nicht mehr als fünf Unterrichtsstunden in den höheren Klassenstufen unterrichtet. Ab der 7. Klasse gab es an einigen Wochentagen ein bis zwei zusätzliche Unterrichtsstunden als „nullte Stunde“ (also ggf. schon um 7 Uhr oder früher) oder am Nachmittag. Fakultativer Unterricht fand z. B. häufig in diesen Stunden statt, um die Teilnahme von Schülern verschiedener Parallelklassen zu ermöglichen. Unterrichtsende war am frühen Nachmittag zwischen 13 und 14 Uhr, die genauen Zeiten waren vom Schuljahr und der Anzahl der Unterrichtsstunden abhängig. Die Ferientermine waren DDR-weit einheitlich. Das Schuljahr begann am 1. September bzw. ein bis zwei Tage später, wenn dieser auf ein Wochenende fiel. Für Schulanfänger war der Beginn meist am Montag nach dem 1. September, da das Wochenende vorher für die Schulanfangsfeier genutzt wurde. Folgende Ferientermine waren üblich:[13] eine Woche Herbstferien (Mitte Oktober) die Tage zwischen Weihnachten und dem Jahreswechsel drei Wochen Winterferien (Februar) eine Woche Frühlingsferien (Mitte Mai) acht Wochen Sommerferien (letzter Schultag am ersten Freitag im Juli) zum Abschluss des Schuljahres Nach dem Unterricht gab es die Möglichkeit, in Arbeitsgemeinschaften zusätzliche Kenntnisse und Fähigkeiten zu erwerben. Arbeitsgemeinschaften gab es auf vielen Gebieten, zum Beispiel Elektronik, Sprachen, Mathematik, Gesundheit, Biologie, Chemie, Sport, Musik, Chor und andere. Meist wurden sie von Lehrern geleitet, einige auch von Eltern, Mitgliedern der Patenbrigade oder von der Pionierorganisation. Die Transformation des Bildungssystems während der Wende Kritik und Reformdiskussion Während die Umgestaltung des Bildungssystems in der zweiten Hälfte der 1940er Jahre von umfangreichen Diskussionen begleitet war, war jede öffentliche Kritik am Schulsystem oder eine kritische wissenschaftliche Begleitung spätestens seit der Verabschiedung des „Gesetzes über die sozialistische Entwicklung des Schulwesens“ 1959 untersagt.[14] Eine kritische Diskussion erfolgte innerhalb der Kirchen. Hier wurden insbesondere die Einführung des Wehrunterrichtes in der POS 1978 und die Diskriminierung kirchlich gebundener Jugendlicher bei der Zulassung zu weiterführenden Bildungsgängen thematisiert.[15] Mit der Wende 1989 entstand schnell eine Vielzahl von Initiativen, die Kritik am Bildungssystem übten und Veränderungsvorschläge machten. Allein bis Ende 1989 erreichten mehr als 8000 Vorschläge und Eingaben das Ministerium für Volksbildung.[16] Kernpunkte der Diskussion waren: Die fehlende Chancengleichheit beim Zugang zu weiterführenden Bildungsangeboten sollte abgeschafft und ein Zugang gemäß dem Leistungsprinzip gewährleistet werden. Das Recht der Eltern auf die Erziehung der Kinder, insbesondere in weltanschaulichen und religiösen Fragen, sollte gewährleistet werden. Als Erziehungsziele sollten Mündigkeit und Individualität statt der Erziehung zu sozialistischen Persönlichkeiten stehen. Die ideologische Indoktrination sollte abgeschafft und die gesellschaftskundliche Bildung verändert werden. Die bürokratische Gängelung und die zentralistische Steuerung der Schulen sollten reduziert werden. Die Schüler, Eltern und Lehrer sollten erweiterte Mitbestimmungsrechte erhalten.[17] Die einzelnen politischen Gruppen und Parteien nahmen diese Diskussion auf und formulierten eigene Ziele und Schwerpunkte. So forderte die Grüne Partei in der DDR, die Friedens- und Umwelterziehung in den Lehrplänen zu verankern, die liberalen Parteien forderten die verstärkte Förderung Hochbegabter, die Zulassung freier Bildungsträger und die freie Wahl der Schule und die Vereinigte Linke forderte die Wahl der Schuldirektoren durch die Schulkollektive. Selbst die in PDS umbenannte SED äußerte sich kritisch über die Heuchelei im bisherigen Bildungswesen.[18] Auch der zentrale Runde Tisch zu Bildung, Erziehung, Jugend sprach sich in einem Positionspapier vom 5. März 1990 für umfassende Reformen aus. So müssten rechtliche Regelungen zur Chancengleichheit und ein Recht auf lebenslange Bildung geschaffen werden. Das Papier enthielt ein Bekenntnis zur zehnjährigen Regelschule, aber auch die Forderung nach der Möglichkeit, Schulen in freier Trägerschaft zuzulassen. Wesentlich sei aber zunächst eine Analyse der Bildungssituation und im Anschluss eine „tiefgreifende Bildungsreform“.[19] Kurzfristige Änderungen Eine Reihe von Änderungen im Bildungssystem erfolgten spontan seit dem Rücktritt Margot Honeckers im Herbst 1989 und wurden von der Übergangsregierung Modrow umgesetzt. Bereits ab Oktober 1989 fand kein Unterricht in Wehrerziehung mehr statt, formell wurde dies vom Ministerium am 15. Dezember 1989 angewiesen. Ebenso entfiel der Staatsbürgerkundeunterricht. Der ersatzweise erteilte Gesellschaftskundeunterricht wurde (genauso wie der Geschichtsunterricht) zunächst nach freier Entscheidung der Lehrer erteilt. Im Januar 1990 veröffentlichte das Bildungsministerium eine Übergangskonzeption, die mit den Reformgruppen abgestimmt war. Auch nachdem im März 1990 neue Rahmenpläne veröffentlicht waren, bestand noch große Unsicherheit. Insbesondere die Tatsache, dass dieselben Lehrer, die vorher für die „Rotlichtbestrahlung“ zuständig waren, nun Gesellschaftskunde unterrichten sollten, und das Fehlen von Schulbüchern wurde intensiv diskutiert.[20] 1990 wurden 26,5 Millionen Schulbücher durch den Volk und Wissen Verlag gedruckt und 2,46 Millionen Schulbücher aus dem Westen als „Schulbuchhilfe“ gespendet. Der Fremdsprachenunterricht wandelte sich ebenfalls in kürzester Zeit. Eine der Forderungen der Bürger war die freie Wahl der ersten Fremdsprache. Das Bildungsministerium konnte sich einerseits der Forderung der Eltern nicht verschließen, verfügte aber andererseits nicht über genügend Lehrer mit Englischkenntnissen. Bereits ab November 1989 wurden daher die Russischlehrer aufgefordert, sich berufsbegleitend in Englisch schulen zu lassen. Im Schuljahr 1990/91 entschieden sich 80 bis 90 % der Schüler für Englisch statt Russisch als erster Fremdsprache.[21] Weiterhin wurden in den Wendetagen die 5-Tage-Unterrichtswoche an den Schulen eingeführt[22] und private Schulen initiiert. Eine formelle Zulassung von Privatschulen erfolgte jedoch erst mit dem „Verfassungsgesetz über Schulen in freier Trägerschaft“ vom 22. Juli 1990. Die Auseinandersetzung um die Einheitsschule Die Positionen der Parteien in der Frage der Schulorganisation lagen weit auseinander. Zur ersten freien Volkskammerwahl beharrte die PDS auf der bestehenden Einheitsschule, die SPD sprach sich für die Umwandlung der Einheitsschule in Gesamtschulen aus und die Allianz für Deutschland warb für die Einführung des gegliederten Schulsystems. Auch wenn die Befürworter des gegliederten Schulsystems nach der Wahl eine klare Mehrheit im Parlament hatten, wurde die Frage des Schulsystems zunächst ausgeklammert, da diese Frage innerhalb der gebildeten großen Koalition strittig war. Der Einigungsvertrag übertrug die Verantwortung für das Schulwesen den neu zu bildenden Ländern.[23] Hierdurch kam es in der Folge zu unterschiedlichen landesrechtlichen Regelungen. In Brandenburg war die SPD stärkste Fraktion geworden und wollte die Gesamtschule als Regelschule einführen. Die Koalitionspartner in der Brandenburger Ampelkoalition setzten jedoch durch, dass neben den Gesamtschulen auch Gymnasien und Realschulen gegründet werden konnten, wenn dies dem Elternwillen entsprach.[24] In Mecklenburg-Vorpommern präferierte die Landesregierung ein dreigliedriges Schulsystem, musste aber im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens auch Gesamtschulen als gleichrangige Schulform anerkennen.[25] Ähnlich war die Situation in Sachsen-Anhalt, wo die Gesamtschule als Ausnahmeregelung zugelassen wurde.[26] Keine Gesamtschulen sahen die Schulgesetze in Thüringen[27] und Sachsen[28] vor. In Thüringen können jedoch auf Antrag Gesamtschulen eingerichtet werden, sofern ein entsprechendes pädagogisches Konzept vorliegt (Beispiel: Integrierte Gesamtschule Jena). In Sachsen ergab sich die Besonderheit, dass die alleinregierende CDU ein zweizügiges Schulsystem aus Mittelschule und Gymnasium vorsah. Siehe auch Diplomlehrer Institut für Lehrerbildung Liste der Hochschulen und Akademien in der DDR Literatur Sebastian Barsch: Geistig behinderte Menschen in der DDR. Erziehung – Bildung – Betreuung. Athena, Oberhausen 2007, ISBN 978-3-89896-302-2. Christoph Führ (Hrsg.): Deutsche Demokratische Republik und neue Bundesländer. Beck, München 1998, ISBN 3-406-42931-9. Gert Geißler: Geschichte des Schulwesens in der Sowjetischen Besatzungszone und in der Deutschen Demokratischen Republik 1945 bis 1962. Lang, Frankfurt am Main u. a. 2000, ISBN 3-631-36445-8. Gert Geißler, Ulrich Wiegmann: Schule und Erziehung in der DDR. Studien und Dokumente. Luchterhand, Neuwied am Main u. a. 1995, ISBN 3-472-02258-2. Karl-Heinz Günther: Das Bildungswesen der Deutschen Demokratischen Republik. Volk und Wissen Volkseigener Verlag, Berlin 1979, DNB 800141865. Hubert Hettwer: Das Bildungswesen in der DDR – Strukturelle und inhaltliche Entwicklung seit 1945. 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Februar 1990“ Verordnung über die 5-Tage-Unterrichtswoche an den allgemeinbildenden und berufsbildenden Schulen zu finden im Bundesarchiv Berlin Dokumenten-Nr. ZB 20049a Art. 37 Abs. 4 Einigungsvertrag Erstes Schulreformgesetz für das Land Brandenburg – Vorschaltgesetz vom 25. April 1991. Erstes Schulreformgesetz des Landes Mecklenburg-Vorpommern vom 26. April 1991. Schulreformgesetz für das Land Sachsen-Anhalt – Vorschaltgesetz vom 24. Mai 1991. Vorläufiges Bildungsgesetz vom 21. März 1991. Schulgesetz für den Freistaat Sachsen vom 1. August 1991.

Politische Einflussnahme auf die Jugendkultur im Kontext des Ost-West-Konflikts Jugendweihe in Berlin-Lichtenberg 1989 Die Jugendpolitik der DDR war zunächst geprägt durch historische Erfahrungen der Führungsschicht und die im Rahmen der FDJ angestrebte Erweiterung der parteieigenen Jugendarbeit und deren Ritualen auf die gesamte Gesellschaft.[1] Eine DDR-spezifische Erscheinung waren dabei Jugendobjekte und Jugendbrigaden, die Jugendlichen ermöglichten, sich im heimischen Betrieb wie auch bei internationalen Einsätzen (unter anderem bei der Erdgaspipeline Druschba-Trasse) zu profilieren und von denen man sich im Rahmen der Planerfüllung zusätzliches Engagement und Arbeitsleistungen erhoffte. Erwartungen an Jugendliche und deren Erziehung und Ausbildung wurden 1974 im Jugendgesetz der DDR niedergelegt. Die strikte Einbeziehung in die Vorbereitungen zum „Schutz des Sozialismus“ wurde an der Einführung des Fachs Wehrerziehung in den DDR-Schulen Ende der 1970er Jahre deutlich. Die unmittelbare Präsenz der westdeutschen Öffentlichkeit über Medien und direkte Kontakte stellte dabei eine wesentliche Herausforderung dar. „Es ist zu berücksichtigen, dass die sozialistische Erziehung der Jugend unter den Bedingungen der Existenz des westdeutschen staatsmonopolistischen Herrschaftssystems und der feindlichen Kräfte in Westberlin und Westdeutschland sowie einzelner negativ und feindlich eingestellter Personen im Gebiet der DDR erfolgt.“[2] Entsprechende „geeignete Erziehungsmaßnahmen“ zur Heranführung an sozialistische Ideale waren jedoch nur bedingt erfolgreich. „Die Entwicklung der jungen Menschen vollzieht sich […] nicht ohne Konflikte und Schwierigkeiten.“ Wer diese Schwierigkeiten verursachte, war für die SED-Führung eindeutig: der Bonner Staatsapparat, die westlichen Geheimdienste, Agentenzentralen und Zentren der politischen und ideologischen Diversion, Film- und Starclubs, kirchliche Institutionen, Rundfunk, Presse und Fernsehen.[2] Umbrüche in der Jugendpolitik der DDR sind nach dem Mauerbau 1961 bis zu den Jugendkrawallen 1965 im Umfeld eines Rolling-Stones-Konzertes an der Grenze zu West-Berlin sowie der Ablösung Walter Ulbrichts 1971 durch den ehemaligen FDJ-Vorsitzenden Erich Honecker festzustellen. Dabei führte die Schließung der Grenze nach außen anfänglich zu einer Öffnung nach innen. Erforschung von Jugendkultur Forschungspolitisch gab es anfangs keine Parallele zur bundesrepublikanischen Shell-Jugendstudie, die im Westen seit 1953 regelmäßig erstellt wurde. Erst nach der Gründung des Deutschen Jugendinstituts 1963 in München wurde in der DDR die langjährige Tradition der Jugendforschung an der Universität Leipzig 1965 mit der Gründung des Zentralinstituts für Jugendforschung wiederaufgenommen. Die Ergebnisse wurden teilweise unter Verschluss gehalten. Umgang mit Musik und Tanzkultur zu Zeiten Walter Ulbrichts Vor dem Aufkommen von „Beatmusik“ in der DDR wurde versucht, eine moderne, aber nicht zu westlich klingende Tanzmusik zu etablieren. In den frühen 1960er Jahren entstanden in der DDR eine Reihe von Instrumentalmusik-Schallplatten mit tanzbarer, aber im Vergleich zur westlichen weniger „wilder“ Musik. Musik in englischer Sprache war von der DDR-Kulturbürokratie abgelehnt worden, die deutsche Sprache erschien den meisten Musikern als unpassend. Eine große Rolle spielten hierbei die Rundfunk-Tanzorchester und „Amateurtanzkapellen“. Im Jahre 1959 wurde mit dem Lipsi ein eigener Tanz kreiert, der den westlichen Tänzen (z. B. Rock ’n’ Roll und Twist) Paroli bieten sollte, aber nur mäßig erfolgreich war, ähnlich beim Orion-Modetanz Anfang der 60er Jahre. Im Zusammenhang mit den Deutschlandtreffen der Jugend profilierte sich der damalige FDJ-Vorsitzende Erich Honecker. Am 21. September 1963 verabschiedete das SED-Politbüro ein sogenanntes Jugendkommuniqué. Danach sollte das Verhältnis zur Jugend frei sein von „Gängelei, Zeigefingerheben und Administrieren“.[3] 1964 wurde das DDR-Jugendradio DT64 gegründet, das auch im Westen Anhänger fand. Außerdem fand ein so genanntes „Deutschlandtreffen der Musik“ statt, wo DDR-eigene Beatgruppen auftraten, so die Sputniks, die Butlers und das Diana Show Quartett. 1965 kamen erste Produktionen mit dem Michael Fritzen Quartett und der Theo Schumann Combo hinzu. Für die DDR-Jugendkultur prägend waren unter anderem Filme und zugehörige Filmmusik wie Die Legende von Paul und Paula und Heißer Sommer. Bedeutend wurde die Singebewegung in Anlehnung an die Liedermacher der Alternativbewegung im Westen. Nach Krawallen im Anschluss an ein Konzert der Rolling Stones in der West-Berliner Waldbühne im September 1965 und der am 31. Oktober 1965 folgenden Leipziger Beatdemo – der umfangreichsten nichtangemeldeten Demonstration zwischen 1953 und der friedlichen Revolution 1989 – sah die DDR-Führung die Beatbewegung zunehmend als problematisch an. Bekannt wurde Walter Ulbrichts Aussage auf dem XI. Plenum des ZK der SED: Ist es denn wirklich so, dass wir jeden Dreck, der vom Westen kommt, nur kopieren müssen? Ich denke, Genossen, mit der Monotonie des Je-Je-Je, und wie das alles heißt, ja, sollte man doch Schluss machen. In der Folge wurde für einige Jahre die westliche Beatmusik quasi verboten. Im Rundfunk liefen – wenn überhaupt – nur orchestral eingespielte Titel. Wandel nach 1971 Nachdem Erich Honecker 1971 Ulbricht abgelöst hatte, entspannte sich die geistige, kulturelle und politische Lage in der DDR zeitweise wieder. Die neue politische Ausrichtung versprach eine gewisse Liberalisierung. Ein Beispiel dafür ist der Arbeitskreis Literatur und Lyrik Jena. Es gab zunehmende Freiräume in der Musikszene und -Ausbildung für an westlicher Popmusik orientierte Gruppen wie die Puhdys, Karat und Pankow. Die Aufführungsmöglichkeiten und das Musikprogramm etwa in Studentenclubs waren nach wie vor stark reglementiert. Umgekehrt vermochte der westdeutsche Sänger Udo Lindenberg sich eine breite Fanbasis in der DDR zu verschaffen. Im Rahmen von Veranstaltungen linker Jugendorganisationen in der Bundesrepublik Deutschland wie dem „Festival der Jugend“ in Dortmund entstand eine intensive Wechselwirkung mit dem Westen. Der 1972 erschienene gesellschaftskritische Roman von Ulrich Plenzdorf Die neuen Leiden des jungen W. wurde in Folge zu einem Dokument der DDR-Jugendsprache wie einer DDR-spezifischen Außenseiter- bzw. Gegenkultur, die heute als „Blueser- oder Kundenszene“ bezeichnet wird. Anfangs ein Sensationserfolg in der DDR und BRD, konnte die auch als Theaterstück inszenierte Prosa ähnlich wie der Film Spur der Steine später nur noch im Westen aufgeführt werden. Am 5. November 1976 lief die Verfilmung des Stückes Die neuen Leiden des jungen W. als Erstsendung in der ARD.[4] Ein wesentlicher Bruch war die Ausbürgerung Wolf Biermanns am 16. November 1976. Auch der 1975 erschienene Jugendroman von Joachim Walther „Ich bin nun mal kein Yogi“ trug zum Lebensgefühl der Anderen Jugendlichen bei, der – gesellschaftspolitisch spät – 1980 als „Light-Version“ unter „Und nächstes Jahr am Balaton“ verfilmt wurde. Spezifische jugendkulturelle Sub- bzw. Gegenkulturen Ein in Mode, Musik und Habitus an westlicher Jugendkultur ausgerichtetes Verhalten von Jugendlichen war dauernden Repressionen unterworfen.[5] Nonkonformistische Jugendliche engagierten sich zunehmend innerhalb der kirchlichen Jugendarbeit, weil man sich hier im Sinne der „Nischengesellschaft“ (so ein Terminus von Günter Gaus) etwas freier äußern und interessiertes Publikum finden konnte. Die Blueser- oder Kundenszene → Hauptartikel: Blueserszene In den 1970er bis Mitte der 1980er Jahre war die Blueser- oder Kundenszene eine signifikante Bewegung in der DDR. Ihre politisch-unerwünschten Vorstellungen eines „Anderssein“ wurden über das gemeinsame Musikverständnis und ihr spezifisches Äußeres öffentlich gemacht, das den Willen zur Freiheit demonstrierte. Ein „Blueser“ war eine Synthese aus Blues– bzw. Rockfan und Blumenkind. Die unangepassten Jugendlichen waren der Staatsmacht ein Dorn im Auge. Aufgrund ihrer Haltung mussten gerade in dieser Zeit viele Repressionen erleiden, wie die Erteilung eines vorläufigen Personalausweises (PM-12) – der einem Reiseverbot gleichkam, ständige „Befragungen“ mit langem Festsetzen seitens der Polizeiorgane oder bei politischen Protestaktionen, wie das Tragen des Aufnähers „Schwerter zu Pflugscharen“ Anfang der 1980er Jahre, z. B. mit Exmatrikulationen, Nichtzulassung zum Abitur, Strafversetzung aus Betrieben etc., was sich häufig später in den Stasi-Akten wiederfand. Neben „Resistenz“ und passivem Widerstand kam es häufig auch zu spontanen Protestaktionen mit gewaltsamen Auseinandersetzungen mit der Volkspolizei. Am 7. Oktober 1977 zum Republikgeburtstag entzündete sich spontan auf dem Berliner Alexanderplatz und vor allem vor dem Fernsehturm[6] der größte Jugendprotest der DDR. Aus der allgemeinen politischen Unzufriedenheit heraus, die sich gegen die restriktive Politik der SED-Regierung richtete (wie die Biermann-Ausbürgerung und der folgende Exodus vieler prominenter Sympathisanten oder der verhängte Hausarrest von Robert Havemann) kam es nach einem Unfall bei einem Rockkonzert zu einem seit dem 17. Juni 1953 in dieser Größenordnung nicht gekannten äußerst brutalen Polizeieinsatz unter Hinzuziehung der Bereitschaftspolizei des MdI aus Basdorf. Die von dem Unfall mehrheitlich nicht informierten Jugendlichen sahen sich unvermittelt massiver polizeilicher Gewalt gegenüber und begannen sich zunächst nur mit Sprechchören wie u. a. „Nieder mit der DDR!“, „Honecker raus – Biermann rein“ oder auch „Give Peace a Chance“ zu wehren. Erst im Nachhinein kam es dann zur Gegengewalt seitens der sehr jungen „Blueser“. Von den geschätzten 20000 Anwesenden[7] wurden viele Hundert verprügelt und „zugeführt“ und 468 (Quelle: Hauptabteilung IX, Untersuchungsorgan des MfS) von ihnen endgültig festgenommen und verurteilt. Es gab unzählige schwerverletzte Jugendliche.[8] Dagegen wurde das Gerücht von drei getöteten Polizisten bisher nicht bestätigt. Die verhafteten Jugendlichen mussten für ihr Aufbegehren aus heutiger Sicht unverhältnismäßig harte Urteile hinnehmen (zwischen sechs Wochen Haft bei nachgewiesener Beteiligung an den Sprechchören und bis drei Jahre bei Steinewürfe etc.) und wurden meist nach dem Gummiparagraphen § 215 StGB (Rowdytum), kriminalisiert. Die Mehrzahl der Verurteilten waren zwischen 16 und 18 Jahre alt.[9] Der Blues in der DDR wurde zu einem Synonym und späterer Namensgeber dieser Bewegung. Anteil daran hatten nicht zuletzt die Blues-Messen in verschiedenen Kirchen Ost-Berlins, mit bis zu 7000 Teilnehmern (24. Juni 1983). Die Blueser- oder Kundenszene war die langlebigste und zugleich lebendigste Jugendkultur der DDR und stellte als Bewegung eine Gegenkultur zum vorgezeichneten DDR-Alltag dar. Punks und Gruftis → Hauptartikel: Punk in der DDR Siehe auch: Gothic (Kultur) Für Punkbands in der DDR und deren Publikum boten Kirchen z. B. bei den späten Blues-Messen oft die einzigen Auftrittsmöglichkeiten – neben privat organisierten Konzerten. Plattenveröffentlichungen waren wie bei der LP „DDR von unten“ (1983) nur über den Westen möglich. In den öffentlichen Medien waren sie erst zum Ende der DDR gelegentlich präsent, etwa in der Sendung Parocktikum auf DT64, die von Lutz Schramm moderiert wurde.[10] 1988 erschien als Novum der Dokumentarfilm „flüstern & SCHREIEN“, vom Regisseur Dieter Schumann für die DEFA. Hier wurden Bands wie Feeling B und Sandow porträtiert, die ursprünglich aus dem Umfeld des Punk kamen. Um etwa 1985 drang die Grufti-Bewegung über Berlin und Westdeutschland auch in Teile der Deutschen Demokratischen Republik vor.[11] Das Alter der Szenemitglieder bewegte sich zwischen 14 und 23 Jahren.[12][11] Dieter Baacke räumte in seinem Buch Jugend und Jugendkulturen – Darstellung und Deutung (1999) der Szene in der DDR eine Blütezeit ein, die sich auf die Jahre 1988/1989 datieren lässt.[11] Ab Mitte der 1980er Jahre machten sich parallel Die anderen Bands auf den Weg, um eine Musik- und Jugendkultur zwischen Punk-, New-Wave-, Indierock- oder Metal unabhängig von staatlicher Lenkung zu etablieren. Skinheads und Rechtsradikalismus Siehe auch: Skinheads in Deutschland Bis zum Mauerbau 1961 konnten sich Rechtsextremisten der Strafverfolgung in der DDR durch Übersiedlung in die Bundesrepublik weitestgehend entziehen. Bereits in den 1960ern waren in der DDR rechtsextreme Jugendgruppen aufgefallen, die Hakenkreuz-Schmierereien verübt, Propagandamaterial und sogar Waffen gesammelt hatten.[13] Anfang der 80er entstanden auch Skinheadgruppen, die ähnlich wie im Westen in rechtsextreme, unpolitische und SHARP-Skinheads differenziert waren, so zunächst in Ost-Berlin, Rostock und Leipzig, oft im Umfeld von Fußballfangruppen.[14] Mitte der 1980er Jahre gab es in allen ostdeutschen Großstädten Skinhead-Gruppen. Der Kriminalpolizei der DDR waren zu dieser Zeit 1.500 rechtsextreme Jugendliche bekannt.[15] Am 17. Oktober 1987 führte ein Überfall von Skinheads auf Besucher eines Punk-Konzerts in der Ost-Berliner Zionskirche zu internationalem Aufsehen. Die bereitstehende Polizei „beobachtete“ dabei das Geschehen. Studenten Eine späte Erscheinung waren die Neugründungen von Studentenverbindungen in der DDR. Siehe auch Jugendarbeit, Archiv der Jugendkulturen Musik der DDR Die Kinder von Golzow (filmische Langzeitdokumentation) Literatur Wolfgang Büscher: Für manche leuchtet der Westen matter. Einstellungen kritischer DDR-Jugendlicher zum Westen am Beispiel der Zeitschrift „Temperamente“. In: Edition Deutschlandarchiv (Hrsg.): Lebensbedingungen in der DDR. Siebzehnte Tagung zum Stand der DDR-Forschung in der Bundesrepublik Deutschland 12. bis 15. Juni 1984, Köln 1984. Helmut Fehr: Sozialistische Lebensweise und gegenkulturelle Orientierungen. In: Edition Deutschlandarchiv (Hrsg.): Lebensbedingungen in der DDR. Siebzehnte Tagung zum Stand der DDR-Forschung in der Bundesrepublik Deutschland 12. bis 15. Juni 1984, Köln 1984, S. 77. „Eine eigenständige Jugendkultur wird für die DDR als Randphänomen aufgefasst; die Rolle nichtorganisierter Bezugsgruppen Jugendlicher wird auf den Freizeitbereich beschränkt oder als Ausdruck eines unpolitischen Generationskonfliktes klassifiziert.“ Thomas P. 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  • Autor: Markus Seils
  • Themenbereich: Politik & Gesellschaft
  • Altersempfehlung: Erwachsene, Jugendliche
  • Thema: Deutschland, SBZ, SED, Familienpolitik, Frauenpolitik, Emanzipation, Gleichberechtigung, Jugendpolitik, FDJ, Thälmannpioniere, Bildunsgwesen, Schule, Schulbücher, 20. Jahrhundert, Geschichte, Hochschulwesen
  • Format: Paperback
  • Verlag: ohne
  • Gegenstand: Bildungssystem
  • Inhalt: SED DDR SBZ FDJ Pioniere Schule
  • Anzahl der Seiten: 156
  • Erscheinungsjahr: 1996
  • Land: Deutschland
  • Buchtitel: Auftrag: Die planmäßige ideologische Umgestaltung
  • Sprache: Deutsch

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