Krallert-Sattler Bibliographie Flucht Vertreibung Vertriebenenprobleme Ostgebiet

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Die Flucht und Vertreibung Deutscher aus den deutschen Ostgebieten und aus Ostmittel-, Ost- und Südosteuropa während und nach Ende des Zweiten Weltkrieges von 1945 bis 1950 umfasst Flucht, Vertreibung und die erzwungene Auswanderung großer Teile der dort ansässigen deutschsprachigen Bevölkerungsgruppen. Sie betraf 12 bis 14 Millionen Deutsche in den Ostgebieten des Deutschen Reiches und deutschsprachige Bewohner aus Ostmittel-, Ost- und Südosteuropa. Sie war eine Folge der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft und Kriegsverbrechen in Ostmitteleuropa und Südosteuropa während der Zeit des Nationalsozialismus und der Gebietsverluste des Deutschen Reiches, die die Siegermächte (USA, Sowjetunion, Großbritannien) auf der Potsdamer Konferenz 1945 festlegten.

Geschichte

Auf der Konferenz von Jalta im Februar 1945 setzte Josef Stalin die Abtrennung der bereits 1939 bis 1941 sowjetisch besetzten polnischen Ostgebiete an die Sowjetunion durch. Ostpolen war im Zuge des Friedensvertrags von Riga 1921 polnisch geworden. Das Gebiet hatte bis 1793 zu „Altpolen“ gehört. Mit dem polnisch-sowjetischen Geheimvertrag vom 27. Juli 1944 (geschlossen mit dem Lubliner Komitee) hatte die sowjetische Regierung anerkannt, dass „die Grenze zwischen Polen und Deutschland auf einer Linie westlich von Swinemünde zur Oder, wobei Stettin auf polnischer Seite bleibt, weiter den Lauf der Oder aufwärts zur Mündung der Neiße und von hier an der Neiße bis zur tschechoslowakischen Grenze festgelegt werden soll“; auch der zweite Grenzvertrag vom 16. August 1945 mit der Polnischen Provisorischen Regierung der Nationalen Einheit enthielt diese Festlegung. Eine verbreitete Annahme lautet, die Übergabe der Ostgebiete des Deutschen Reiches an Polen sei von Anfang an als ein Ausgleich für den Verlust im Osten gedacht gewesen. Doch diese Erklärung wurde erst später Teil der sowjetischen Begründung. Die polnischen Ostgebiete waren ethnisch heterogen, wobei in den Großstädten wie Lemberg (Lwów) und Wilna (Wilno) die Polen dominierten, auf dem Land außer in der Gegend um Wilna Weißrussen und Ukrainer. Polen, Weißrussen und Ukrainer stellten die größten Volksgruppen, wobei um Wilna die Polen, zwischen Njemen (Memel) und Pripjet die Weißrussen, südlich des Pripjet die Ukrainer die Mehrheit stellten.[1]

Tatsächlich erhoben seit 1939 polnische Kommunisten Anspruch auf deutsche Gebiete ohne einen nennenswerten Anteil ethnischer Polen und forderten die Entfernung der Deutschen aus diesen Gebieten.

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Die bürgerliche polnische Exilregierung in London erhob Anspruch auf Teile Ostpreußens und Schlesiens, in denen es eine polnische Minderheit gab. Die Forderung einer Oder-Neiße-Linie hatte eine bis 1917 zurückreichende Geschichte[2] und erhielt Nahrung durch das Versprechen Stalins von 1941 gegenüber Władysław Sikorski, dass die künftige Westgrenze Polens die Oder sein werde.[3] In der polnischen Westforschung waren diese Vorstellungen in Entgegnung auf die deutsche Ostforschung auf eine bis ins 10. Jahrhundert zurückreichende Argumentationsbasis gestellt worden. Daraus ergab sich bei Kriegsende die Einrichtung des bis 1949 bestehenden „Ministeriums für die Wiedergewonnenen Gebiete“.[4]

Der Flucht und Vertreibung von Deutschen aus den Ländern östlich von Oder und Lausitzer Neiße ging die Massendeportation und die Ermordung von Juden, Polen und Russen in den im Zweiten Weltkrieg von der Wehrmacht eroberten Gebieten voraus. Millionen von Menschen wurden zur Zwangsarbeit in das Deutsche Reich verbracht. Volksdeutsche aus Südtirol und Russlanddeutsche wurden in den eroberten Gebieten im Osten der Reichsgrenze neu angesiedelt und sollten dort neue „deutsche Siedlungsinseln“ bilden (vgl. Generalplan Ost).

Bereits ab Sommer 1941 forderten die polnische und die tschechoslowakische Exilregierung in London Grenzkorrekturen nach dem Sieg über das Deutsche Reich. Dies sollte ausdrücklich die Entfernung der deutschen Bevölkerung aus diesen Gebieten und auch aus dem übrigen Staatsgebiet einschließen. Die polnische Exilregierung begründete ihre Forderung damit, dass die deutschen Gebiete eine Entschädigung für die Verluste an Gütern und Menschen während der Besatzungszeit sein sollten, und verwies dabei auf die Verbrechen der Nationalsozialisten im Generalgouvernement. Stalin rechnete damit, dass die Sowjetunion mit der Vertreibung und Enteignung von Millionen Deutschen gegenüber Polen und der Tschechoslowakei dauerhaft als Garantiemacht eines neuen Status quo werde auftreten können. Mit diesem Kalkül hatten das zaristische Russland und später die Sowjetunion bereits im Nordkaukasus Vertreibungen als Mittel der Politik angewandt. 1944 ließ Stalin einige Bergvölker (Balkaren, Tschetschenen, Inguschen und andere) nach Mittelasien deportieren.

Die geforderte Vertreibung der Deutschen wurde mit einem Verweis auf das Verhalten der deutschen Besatzer zu legitimieren versucht. Hinzu kamen, insbesondere in Polen, sozioökonomische Ziele. Weite Gebiete Ostmitteleuropas galten damals als überbevölkert.

In einem Rechtsgutachten, das hinsichtlich der Sudetendeutschen im Auftrag der Bayerischen Staatsregierung 1991 erstellt wurde, kam der UN-Völkerrechtsberater Felix Ermacora zu folgendem Ergebnis: „Die Vertreibung der Sudetendeutschen aus der angestammten Heimat von 1945 bis 1947 und die fremdbestimmte Aussiedlung nach dem Zweiten Weltkrieg widersprach nicht nur der in der Atlantik-Charta und dann in der Charta der UN verheißenen Selbstbestimmung, sondern die Vertreibung der Sudetendeutschen ist Völkermord und Verbrechen gegen die Menschlichkeit, die nicht verjährbar sind.“

Potsdamer Beschlüsse

Außenministerium der Vereinigten Staaten, Potsdamer Konferenz: Das mögliche Vertreibungsgebiet mit Bevölkerung

Grenzfragen

Auf der Potsdamer Konferenz 1945 wurden die neuen Staatsgrenzen in Ostmitteleuropa von den Alliierten der Form nach erst vorläufig festgeschrieben, als die deutschen Gebiete jenseits von Oder und Neiße polnischer und sowjetischer Verwaltung unterstellt wurden. Von einer „endgültigen Übergabe“ – an die Sowjetunion – „vorbehaltlich der endgültigen Bestimmung der territorialen Fragen bei der Friedensregelung“ ist explizit nur für die „(Abschnitt VI.) Stadt Königsberg und das anliegende Gebiet“ die Rede. Laut Protokoll erklärten die Regierungen der USA und Großbritanniens, bei einer kommenden Friedenskonferenz den sowjetischen Anspruch auf das Gebiet um Königsberg (nördliches Ostpreußen) unterstützen zu wollen, während eine derartige Erklärung zugunsten Polens nicht dokumentiert ist.

In Abschnitt IX.b (Polen) wird bestimmt, dass „die früher deutschen Gebiete […] einschließlich des Teiles Ostpreußens, der nicht unter die Verwaltung der Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken […] gestellt wird, und einschließlich des Gebietes der früheren Freien Stadt Danzig unter die Verwaltung des polnischen Staates kommen und in dieser Hinsicht nicht als Teil der sowjetischen Besatzungszone in Deutschland betrachtet werden sollen“, wobei „die endgültige Festlegung der Westgrenze Polens bis zu der Friedenskonferenz zurückgestellt werden soll“.

Bereits einige Wochen zuvor hatte die Sowjetunion die Verwaltungshoheit dieser Gebiete an Polen übertragen.

Sie sind in der Mitteilung über die Dreimächtekonferenz von Berlin deutlich von den vier Besatzungszonen unterschieden, die in Abschnitt III. als „ganz Deutschland“ bezeichnet werden, das (III.B.14.) „als eine wirtschaftliche Einheit zu betrachten“ sei. III.A.2.: „Soweit dieses praktisch durchführbar ist, muß die Behandlung der deutschen Bevölkerung in ganz Deutschland gleich sein.“ Dazu gehört auch in Abschnitt „XIII. Ordnungsmäßige Überführung deutscher Bevölkerungsteile“, dass die „Überführung der deutschen Bevölkerung oder Bestandteile derselben, die in Polen, Tschechoslowakei und Ungarn zurückgeblieben sind“, vorübergehend unterbrochen werden soll und „der alliierte Kontrollrat in Deutschland zunächst das Problem unter besonderer Berücksichtigung der Frage einer gerechten Verteilung dieser Deutschen auf die einzelnen Besatzungszonen prüfen soll“.

Die Knappheit der Formulierungen wurde ab dem Frühjahr 1946 zu der Behauptung genutzt, die Abtrennung sei nicht endgültig gemeint gewesen, da die Regelung von Gebietsfragen, wie der „final delimitation of the western frontier of Poland“ einer Friedensregelung vorbehalten wurde.[5] Versuchen der Sowjetunion, die Potsdamer Beschlüsse insoweit als endgültige Entscheidung zu werten, waren die Vereinigten Staaten entgegengetreten[6] und die bereits laufende Vertreibung ist nicht durch das Abkommen akzeptiert worden.

Zwangsaussiedlung

Vertreibungsbefehl an die deutsche Bevölkerung der niederschlesischen Stadt Bad Salzbrunn vom 14. Juli 1945

Planwagen im Braunschweigischen Landesmuseum. Solche Wagen dienten den Familien bei der Evakuierung der Frontgebiete als Gefährt für Kinder, Alte und Kranke sowie zur Mitnahme von Bedarfsgütern

Die Umsiedlungen sollten in einer „humanen Art“ geschehen; im Bericht von Francis E. Walter an das US-Repräsentantenhaus wurde vermerkt, dass die Transporte keineswegs dieser Bestimmung entsprachen.[7] Tatsächlich führte die internationale Kontrolle dazu, dass die Zwangsaussiedlung ab Anfang 1946 in wesentlich geordneterer Form vor sich ging als in den sogenannten wilden Vertreibungen in den Wochen und Monaten vor und noch unmittelbar nach der Konferenz. Dennoch kam es zu zahlreichen Verbrechen an der deutschen Zivilbevölkerung und sehr vielen Todesfällen in den Internierungslagern und Gefängnissen.[8]

Bei den Vertreibungsgebieten handelte es sich um:

    an Polen durch die Alliierten zuerkannte Teile des Deutschen Reiches, wie das südliche Ostpreußen, das östliche Pommern und die Neumark Brandenburg sowie Schlesien;

    den nördlichen Teil Ostpreußens, der entsprechend dem Potsdamer Abkommen der Sowjetunion zugeschlagen und in die russische Teilrepublik (RSFSR) eingegliedert worden war;

    Gebiete, die seit 1919 dem Deutschen Reich abgesprochen wurden, in denen aber nach wie vor Deutsche lebten (beispielsweise das Memelland, Westpreußen, Ost-Oberschlesien und das Territorium des Freistaats Danzig);

    die baltischen Staaten (bereits 1939/40 vertraglich vereinbart);

    das Sudetengebiet, den südlichen Böhmerwald sowie Südböhmen und Südmähren, also die nördlichen, südlichen und westlichen Randgebiete der Tschechoslowakei;

    Prag, Brünn, Olmütz und deutsche Sprachinseln (beispielsweise den Schönhengstgau mit den Städten Mährisch Trübau, Zwittau und Landskron in Zentralböhmen und -mähren sowie Iglau);

    mehrere Regionen in Südosteuropa, vor allem in Ungarn, Rumänien (Siebenbürgen, Banat), Kroatien (Slawonien), Serbien (Vojvodina) und Slowenien (Maribor (Marburg a. d. Drau), Ljubljana (Laibach), Celje (Cilli), die Gottschee (Kočevje), siehe auch Jugoslawien).

….

Aufnahme in Deutschland und Österreich

Kinder aus den unter polnischer Verwaltung stehenden deutschen Ostgebieten kommen in einer der westalliierten Besatzungszonen an. (August 1948)

1944/45 kamen 12 bis 14 Millionen Ost- und Sudetendeutsche nach Westdeutschland, in die Sowjetische Besatzungszone und in das befreite Österreich. In der Nachkriegszeit flohen viele noch einmal – aus der sowjetischen in die amerikanische Besatzungszone und die britische Besatzungszone. Die Bundesrepublik Deutschland und die Deutsche Demokratische Republik standen vor einer scheinbar unlösbaren Herausforderung. Durch die Bevölkerungsverschiebungen verdoppelten einige Länder und DDR-Bezirke wie Mecklenburg ihre Einwohnerzahl. In vormals konfessionell homogenen Regionen mit starken eigenen Traditionen – zum Beispiel Oberbayern und die Lüneburger Heide – lebten nun große Bevölkerungsgruppen mit anderem Lebensstil und fremder Konfession. Mit Espelkamp, Waldkraiburg, Traunreut, Geretsried, Trappenkamp, Neugablonz und

Verbände und Parteien

In allen Besatzungszonen unternahmen Vertriebene Versuche, eigene Organisationen zur Artikulation ihrer Interessen zu gründen. In der SBZ/DDR wurden diese Organisationen von der Polizei unterdrückt. Bis in die 1960er-Jahre hinein fanden jedoch, informell organisiert (Mundpropaganda), auch in der DDR Vertriebenentreffen statt.[22] In den Westzonen und ab 1949 in der Bundesrepublik organisierten sich zahlreiche Vertriebene in Landsmannschaften, die sich 1957/58 im Bund der Vertriebenen (BdV) zusammenschlossen.[23] In den 1950er- und frühen 1960er-Jahren bildeten die Vertriebenen eine vergleichsweise einflussreiche Interessengruppe. In der bundesdeutschen Politik waren Flüchtlinge und Vertriebene in sämtlichen Parteien vertreten. Eine Art besondere Vertriebenenpartei bestand in der Zeit von 1950 bis 1961 im Gesamtdeutschen Block/Bund der Heimatvertriebenen und Entrechteten (BHE). Der BHE erreichte 1953 bei den Bundestagswahlen 5,9 Prozent der Zweitstimmen. Er war im zweiten Kabinett Adenauers bis 1957 mit zwei Ministern vertreten. Ab Mitte der 1960er-Jahre nahm der Einfluss der Vertriebenenverbände auf die Bundespolitik deutlich ab. Es gelang dem BdV nicht, die faktische Anerkennung der Oder-Neiße-Linie als deutsch-polnische Grenze durch den Warschauer Vertrag (1970) zu verhindern. Als politische Kraft spielt in Deutschland seit den 1990er-Jahren fast nur noch die von Bayern und der CSU unterstützte Sudetendeutsche Landsmannschaft (SL) eine Rolle.

Integration

Die wirtschaftliche und soziale Integration der Vertriebenen in die beiden deutschen Staaten vollzog sich in einem langen Prozess. Es ist umstritten, welche Faktoren für die Integration ausschlaggebend waren. Bis in die 1980er-Jahre wurden vor allem die Bedeutung des Lastenausgleichsgesetzes in der Bundesrepublik und der Bodenreform in der DDR betont. Neuere Forschungen, u. a. von Michael Schwartz, zeigen hingegen, dass die allgemeinen wirtschaftlichen Aufwärtsbewegungen während der 1950er-Jahre durch Wirtschaftswunder im Westen und Ausbau der Industrie im Osten einen erheblich größeren Effekt auf die wirtschaftliche Eingliederung der Vertriebenen hatten.[24]

Es kam weder im Westen noch im Osten Deutschlands zu einer reibungslosen, schmerzfreien und harmonischen Integration der Flüchtlinge. Bei der Ankunft im „Westen“ waren sie teils mit Verachtung konfrontiert. Flüchtlinge wurden wegen des rollenden „r“ in der Aussprache oft einfach als „Polacken“ beschimpft. Für die furchtbaren Erlebnisse der Flüchtlinge wie Misshandlungen und Vergewaltigungen interessierte sich niemand. Die Probleme der Integration waren kein Thema in beiden Teilen Deutschlands.[25] Mit der Integration der Vertriebenen und Flüchtlingen befassten sich insbesondere die Vertriebenenverbände und das Bundesministerium für Vertriebene, Flüchtlinge und Kriegsgeschädigte.[26]

Der Historiker Andreas Kossert bringt in seinem Buch Kalte Heimat im Kapitel Deutscher Rassismus gegen deutsche Vertriebene Beispiele von Sprüchen über Vertriebene. Insbesondere in Schleswig-Holstein, wo die Bevölkerung von rund 1,59 Mio. 1939 auf 2,65 Mio. 1946 anstieg, sind zahlreiche Beispiele überliefert. Beispielsweise „Gesochse – zuerst Saisonarbeiter zur Ernte, dann Zwangsarbeiter und schließlich das Flüchtlingspack“ oder sogar „In de Nordsee mit dat Schiet“. Die Zeitschrift Slesvigeren der dänischen Minderheit brachte 1947 die Karikatur „Rattenfänger“. Darauf ist ein Flötenspieler mit der Beschriftung „Lüdemann“ zu sehen, dem eine Vielzahl von Ratten (Aufschrift: Flygtninge Embedsmänd) nach Sydsleswig (Schildaufschrift) folgen. Mit dem Flötenspieler war der sozialdemokratische Ministerpräsident Hermann Lüdemann gemeint.[27]

Manchen Vertriebenen gelang es, an frühere Berufe anzuknüpfen. Ein Eigenheim war für einen Großteil der Vertriebenen „soziales Leitbild und Symbol für Anerkennung und ‚Ankommen‘ in der bundesrepublikanischen Nachkriegsgellschaft“, was zu reger Bautätigkeit beitrug.[28]

Die kulturelle Integration und die Erinnerung an Flucht und Vertreibung sind wie die wirtschaftliche Integration komplex und werden unter Historikern und Journalisten in den letzten Jahren diskutiert. Zur kulturellen Integration zählen die Durchmischung von Katholizismus und Protestantismus und die Eheschließungen zwischen Einheimischen und Vertriebenen, die schon in der unmittelbaren Nachkriegszeit vorkamen, oft aber erst in der folgenden Generation allgemein akzeptiert waren.

Erinnerung und Aufarbeitung

Vertriebenendenkmal Hauptfriedhof Erfurt

Zentrales Denkmal Flucht und Vertreibung 1945 in Nürnberg (errichtet 1999 vom Freistaat Bayern; Entwurf: Joachim Bandau)

Die Erinnerung an Flucht und Vertreibung schlug sich in vielen Bereichen des öffentlichen Lebens nieder – von der Benennung von Straßen oder auch einer Patenschaftsübername zu Orten der deutschen Ostgebiete über die Pflege von Dialekten, Sitten und Gebräuchen in Vereinen und Landsmannschaften bis hin zu Denkmälern und Museen in Westdeutschland, während in der DDR derartige Ortsnamen getilgt und vergleichbare Aktivitäten verhindert wurden.[29] Bundesverkehrsminister Hans-Christoph Seebohm initiierte 1964 eine entsprechende Benennung von Autobahnparkplätzen.[30] Die Erinnerung an Flucht und Vertreibung hat sich nach dem Zweiten Weltkrieg in der Bundesrepublik und in der DDR sowie nach 1990 im vereinten Deutschland mehrfach gewandelt. Die Entwicklungen und Phasen der Erinnerung werden in der Geschichtswissenschaft lebhaft diskutiert. Nach Michael Grottendieck und weiteren Autoren war das Thema Flucht und Vertreibung in der DDR ein „Tabu“.[22][31] Auch für die Geschichte der Bundesrepublik wird stellenweise die These vertreten, dass Flucht und Vertreibung spätestens seit den 1970er-Jahren tabuisiert oder marginalisiert wurden.[32]

Diesen Thesen vom „Tabu“ ist vielfach widersprochen worden. Beispielsweise zeigen die literarischen Werke, etwa von Christa Wolf in der DDR oder von Siegfried Lenz in der Bundesrepublik, dass das Thema Flucht und Vertreibung sehr wohl behandelt wurde.[33] Karl Schlögel verwies 2003 auf die zahlreichen Museen und Heimatstuben der Vertriebenenverbände in Westdeutschland, die kontinuierlich das Thema bearbeitet hätten.[34] Christian Lotz zeigte 2007, wie stark die Erinnerung an Flucht und Vertreibung politisch aufgeladen wurde durch den Streit um die Oder-Neiße-Grenze und wie intensiv die Diskussionen in der DDR und in der Bundesrepublik miteinander verflochten waren. Er spricht daher von einem „erinnerungspolitischen Sog“, in den die Erinnerungen an Flucht und Vertreibung gerieten.[35] Jutta Faehndrich griff diese These vom „erinnerungspolitischen Sog“ Anfang 2011 auf und zeigte in einer Untersuchung von Heimatbüchern von Vertriebenen die politische Formierung von Erinnerungen in Westdeutschland.[36]

Die unterschiedlichen politischen und wissenschaftlichen Positionen zur Erinnerung an Flucht und Vertreibung spiegeln sich seit dem Jahr 2000 im Streit um ein Zentrum gegen Vertreibungen. Die Absicht, ein solches Museum zu errichten, stellt außerdem einen wesentlichen Konfliktpunkt zwischen Deutschland und seinen östlichen Nachbarn Polen und Tschechien dar. Die Stiftung Flucht, Vertreibung, Versöhnung wurde 2008 durch die Bundesregierung als Gedenkstätte zur Erinnerung an die Vertreibung von 60–80 Millionen Menschen beschlossen, die in der ersten Hälfte des 20. Jahrhunderts vertrieben wurden.

Die Beneš-Dekrete, rechtliche Grundlage für die Vertreibung, Aussiedlung und Enteignung der Sudetendeutschen, wurden explizit vom Anwendungsbereich des Lissabonvertrages ausgenommen, um die Zustimmung Tschechiens zu gewinnen. Grund dafür waren Befürchtungen, vertriebene Sudetendeutsche könnten vor internationalen Gerichten Rückgabe- und Entschädigungsforderungen stellen. Die Bemühungen um eine deutsch-tschechische Annäherung in der Vertriebenenfrage schreiten dennoch voran: Am 3. Juni 2010 wurde auf dem Friedhof von Postoloprty (Postelberg) eine Gedenktafel für das Massaker an der deutschen Bevölkerung im Juni 1945 enthüllt. Im Dezember 2010 reiste Horst Seehofer als erster bayerischer Ministerpräsident seit 1945 zu einem offiziellen Besuch nach Tschechien.[37][38]

 

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  • Condition: Gut
  • Condition: gebraucht, aber sehr gut, siehe Artikelbeschreibung und Fotos!
  • Autor: Gertrud Krallert-Sattler
  • Originalsprache: Deutsch
  • Themenbereich: Politik & Gesellschaft
  • Altersempfehlung: Erwachsene, Jugendliche
  • Gewicht: ca. 2300 Gramm
  • Thema: Deutschland, Österreich, Schweiz, Flucht, Vertreibung, Migration, Ostgebiete, 20. Jahrhundert
  • Region: Mitteleuropa
  • Format: Paperback
  • Verlag: Braumüller
  • Gegenstand: Flucht und Vertreibung im deutschsprachigen Raum
  • Produktart: Bibliografie
  • Anzahl der Seiten: 927
  • Erscheinungsjahr: 1989
  • Land: Deutschland, Österreich, Schweiz
  • Buchtitel: Kommentierte Bibliographie zum Flüchtlings- und
  • Reihe: Abhandlungen zu Flüchtlingsfragen
  • Sprache: Deutsch

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